(Klicken zum Vergrößern)
Zufahrt |
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An Spieltagen wird die Zufahrt zur Lindnerstraße über die Konrad-Adenauer-Allee für den privaten Verkehr gesperrt, die Zufahrt zum Stadion ist somit weder als Rechtsabbieger (aus Richtung Mülheimer Straße) noch als Linksabbieger (aus Richtung A516, Oberhausen-Eisenheim) möglich. Stadionbesucher erreichen das Stadion Niederrhein dann nur noch über die Buschhausener Straße->Lindnerstraße bzw. Buschhausener Straße-> Max-Eyth-Straße. Auf der Lindnerstraße gilt auf den Seitenstreifen striktes Parkverbot. |
Parkplatzbelegung |
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Die Parkplätze am Stadion Niederrhein sind sehr begrenzt. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel für eine Anreise zum Stadion. Für den Parkplatz P3 können Dauerparkkarten zum Preis von 25,00 Euro erworben werden. Für Tagesparker stehen zudem die Parkplätze
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Busparkplätze |
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Reisebusse nutzen bitte den rechtsbündig abgesperrten Seitenstreifen auf der Konrad-Adenauer-Allee. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Polizei und des Ordnungspersonals. |
Handicapparkplätze |
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Auf dem Parkplatz P2B stehen extra ausgewiesene Parkplätze für Menschen mit Handicap zur Verfügung. weitere Informationen zum Besuch im Stadion Niederrhein für Menschen mit Handicap finden Sie hier |
Taxi-Haltepunkt |
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Mit dem Taxi ist eine Zufahrt bis direkt vor den Haupteingang am Stadionvorplatz möglich. Direkt nach Spielende stehen an gleicher Stelle Taxis für die Rückfahrt zur Verfügung. |
Fahrradparkplatz |
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Vor dem Haupteingang zum Stadion Niederrhein steht ein unbewachter Fahrradparkplatz zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen dass das Abstellen von Fahrrädern auf eigene Gefahr geschieht, der SC Rot-Weiß Oberhausen übernimmt keinen Schadenersatz für entwendete oder beschädigte Fahrräder. |
Parkbedingungen
Die Benutzung der Parkanlage erfolgt auf eigene Gefahr. RWO übernimmt keine Obhutspflichten. Ein Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Parkfläche besteht nicht. Eine Haftung für Schäden, die durch andere Nutzer oder dritte Personen verursacht werden, ist ausgeschlossen.RWO haftet dem Nutzer für solche Schäden, die nachweislich durch sein Personal verursacht worden sind, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Schaden vor Verlassen der Parkanlage angezeigt wird. Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen RWO oder anderen Nutzern zugefügte Schäden. Der Nutzer ist verpflichtet, solche Schäden unverzüglich RWO anzuzeigen.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Oberhausen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.


































